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MSF – Verhaltensleitlinien

    Präambel

    MSF versteht sich als  verantwortungsvoller Arbeitgeber und Verein; Grundlage hierfür ist das verantwortungsvolle Verhalten seiner Mitglieder. Dabei spielen Arbeitnehmer, Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber eine gemeinsame und komplementäre Rolle, um inakzeptables Verhalten zu verhindern, aufzudecken und dagegen anzugehen, und die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von MSF sollten die notwendigen Maßnahmen treffen, um ihre Patienten und Patientinnen sowie unmittelbar Begünstigte über die nachstehenden Verhaltensleitlinien zu informieren. Innerhalb von MSF verstehen und befolgen alle Beschäftigten (Angestellte, einschließlich Mitarbeiter und  Mitarbeiterinnen im internationalen Einsatz, Freiwillige, Arbeitskräfte auf Tageslohnbasis) und operativen  Partner und  Partnerinnen (einschließlich Berater und Gäste) die nachstehenden Verpflichtungen, integrieren sie in ihr berufliches und persönliches Verhalten und halten sie ein. Sollte dies nicht der Fall sein, bietet MSF Berichtswege auf allen Ebenen der Organisation und jede Nichteinhaltung hat entsprechende Konsequenzen.

    Diese Verhaltensleitlinien werden als Mindeststandard für das Verhalten von MSF-Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen angesehen, wobei je nach Kontext und Tätigkeitsbereich spezifischere Regeln gelten können.

    Verhaltensleitlinien

    1. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie operative Partner von MSF verhalten sich respektvoll und diskriminieren Patienten, Kolleginnen oder Mitglieder der lokalen Bevölkerung nicht aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Meinung, ihres Lebensstils, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung, ihres sozioökonomischen Hintergrunds, ihrer Religion oder Weltanschauung und anderer Identitätsmerkmale;
       
    2. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie operative Partner von MSF werden niemanden physisch (d.h. durch körperliche Gewalt, sexuelle Aggression oder andere Formen physischen Missbrauchs) oder psychisch (z.B. durch Mobbing, Machtmissbrauch, Belästigung, Diskriminierung oder Günstlingswirtschaft) missbrauchen; 
       
    3. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie operative Partner von MSF werden unter keinen Umständen Verhaltensweisen akzeptieren, durch welche die Verletzlichkeit anderer im weitesten Sinne (sexuell, wirtschaftlich, sozial usw.) ausgenutzt wird. Dazu gehört der Austausch von Gütern, Vergünstigungen oder Dienstleistungen für sexuelle Handlungen, einschließlich der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Sexarbeitern oder Sexarbeiterinnen während der Zeit des Einsatzes; 
       
    4. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie operative Partner von MSF werden Kindesmissbrauch, Ausbeutung und Gewalt gegen Kinder nicht akzeptieren und keine sexuellen Beziehungen mit Kindern eingehen;
       
    5. Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sowie operative Partner von MSF werden ihre Position nicht zum persönlichen Vorteil nutzen. Jedes Mitglied wird MSF-Ressourcen (einschließlich Räumlichkeiten, Waren, Geld, Ansehen, Image usw.) mit Respekt und Sorgfalt verwenden und im Interesse der Organisation und der zu unterstützenden Bevölkerung einsetzen.