MSF in Ihr Testament aufzunehmen, ist eine unschätzbare Geste zur Unterstützung unserer Aktivitäten. Für Sie ist es auch die Gewissheit, eine wirkliche Handlungsfähigkeit im Dienste derer zu hinterlassen, die sie brauchen, eine Möglichkeit, Ihre Werte über Ihre eigene Geschichte hinaus weiterleben zu lassen.
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Ihre Möglichkeiten
Es gibt 3 Arten von Vermächtnissen, die Sie in Ihr Testament aufnehmen können:
- Das Gesamtvermächtnis ermöglicht es Ihnen, MSF Ihr gesamtes Vermögen zu vermachen.
- Das Teilvermächtnis ermöglicht es Ihnen, MSF einen Teil (30 %, ¼ usw.) oder eine Kategorie (Immobilien, Bankguthaben usw.) Ihres Vermögens zu vermachen.
- Das Einzelvermächtnis ist das häufigste. Es ermöglicht Ihnen, MSF einen oder mehrere bestimmte Vermögenswerte zu vermachen. So können Sie uns eine Geldsumme, ein Haus, ein wertvolles Objekt usw. vermachen.
Sollten Sie Nachfahren haben, beachten Sie bitte, dass diese den größten Teil Ihres Vermögens, den so genannten „Pflichtteil“, erhalten müssen. Sie können MSF den verbleibenden Teil, den so genannten „frei verfügbaren Teil des Nachlasses“ ganz oder teilweise vermachen.
Bitte beachten Sie: Wenn Sie MSF ein Vermächtnis oder eine Schenkung zukommen lassen, können Sie auch von einem vorteilhaften Steuersatz auf Ihr Vermögen profitieren.
Mit einer Schenkung können Sie sofort handeln, indem Sie das Eigentum eines Vermögenswerts zu Lebzeiten übertragen. Um gültig zu sein, muss eine Schenkung den Formerfordernissen der notariellen Urkunde genügen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihren Notar:
http://www.notariat.lu/trouver-un-notaire/annuaire-des-notaires
Die Lebensversicherung ist eine weitere Lösung, um unser Handeln nachhaltig zu unterstützen. Sie ermöglicht es, in einem vorteilhaften steuerlichen Rahmen ein Kapital anzusparen und im Todesfall sein Vermögen an MSF als (einen der) Begünstigten zu vermachen, der bei der Vertragsunterzeichnung ordnungsgemäß angegeben wurde.