Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zu Vermächtnissen und Schenkungen. Für weitere Informationen über die Gesetzgebung oder Ihre persönliche Situation wenden Sie sich bitte an Ihren Notar: http://www.notariat.lu/trouver-un-notaire/annuaire-des-notaires
Ja. Sie können Ihr Testament jederzeit und beliebig oft widerrufen oder ändern. Es gilt nur das zuletzt verfasste Testament.
Ja. Sie ist jedoch reduziert. Als anerkannte gemeinnützige Organisation zahlt MSF eine Erbschaftssteuer in Höhe von 4 %.
Die Verfügbarkeit flexibler Mittel ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass wir dort präsent sein können, wo der Bedarf am größten ist. Aus diesem Grund bitten wir Sie, nicht zu verlangen, dass Ihr Vermächtnis einem bestimmten Land oder einer bestimmten Mission zugeteilt wird.
Nein. Jedes Vermächtnis, auch das kleinste, ist für uns wertvoll.
Nein. Wenn Sie Nachfahren haben, erhalten diese den größten Teil Ihres Vermögens, den so genannten „Pflichtteil“. Sie können MSF den verbleibenden Teil, den so genannten „frei verfügbaren Teil des Nachlasses“ ganz oder teilweise vermachen.
Nein. Testamentarische Absprachen sind eine Privatangelegenheit, über die Sie uns nichts sagen müssen. Wenn wir jedoch über Ihr Vorgehen informiert sind, können wir Sie regelmäßig über unsere Aktivitäten auf dem Laufenden halten.